Brille, Hörgerät, Kur? Gesetzlich Versicherte sind manchmal unsicher, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt und welche sie selbst finanzieren müssen. Um mehr Sicherheit zu erlangen und im Falle des Falles Ansprüche gegen die Krankenkassen durchsetzen zu können, kann es sich lohnen, einen Blick auf die Pflichtleistungen der Krankenkassen zu werfen.
Rechtlich definiert sind die Pflichtleistungen der Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Demnach stehen Pflichtleistungen Versicherten dann zu, wenn sie medizinisch notwendig sind. Pflichtleistungen müssen alle Krankenkassen finanzieren.
Kassen haben nach dem SGB V aber das Recht, in gewissen Grenzen und in bestimmten medizinischen Bereichen Leistungen anzubieten, die über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehen. „Diese Regel soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen stärken und erklärt, warum manche Kassen in ihren Leistungen großzügiger sind als andere“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Professor Ronald Richter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Allerdings sind die Spielräume der Krankenkassen, Angebote über die Pflichtleistungen hinaus zu machen, insgesamt sehr begrenzt.“
Diese über die Pflichtleistungen hinausgehenden Angebote der Krankenkassen sind aber teils nicht unumstritten, wie die Diskussion um die Techniker Krankenkasse im März 2017 gezeigt hat. Viele gesetzlich Versicherte hatten die TK kritisiert, weil sie die homöopathischen Behandlungen ihrer Versicherten zahlt, obwohl die Wirksamkeit von Homöopathie wissenschaftlich nicht belegt ist.
Homöopathie: Bald keine Kassenleistung mehr?
Geht es nach dem derzeitigen Gesundheitsminister Karl Lauterbach, sollen homöopathische Mittel in Kürze komplett als Kassenleistung wegfallen. "Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden", so der Hinweis aus dem Ministerium. Wann genau die Regelung in Kraft tritt, sei noch offen - ein Gesetzesentwurf solle in naher Zukunft folgen.
Im Folgenden listet die Anwaltauskunft die wichtigsten Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf, berücksichtigt dabei aber nur vereinzelt die Unterschiede zwischen den Kassen.
Die Übersicht zeigt einige der Pflichtleistungen für erwachsene Versicherte, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten teilweise andere Regeln.