Seine Verkündung kann als Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland gesehen werden: Heute vor 67 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündet, einen Tag später trat es als Verfassung des neugegründeten deutschen Staates in Kraft. Bis heute bildet das Grundgesetz die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik und ist die geltende Verfassung der Deutschen.
Doch letztgenannte Tatsache wird mittlerweile von einer wachsenden Zahl von Menschen in Frage gestellt. Im Internet finden sich auf unterschiedlichen Plattformen Bürger, die nicht mehr an die Legitimität und Rechtsstaatlichkeit des Landes glauben. Oft entstehen solche Theorien durch im Netz verbreitete Halbwahrheiten. Viel diskutiert wird beispielsweise die Frage, ob Deutschland ein Staat, oder tatsächlich nur eine eingetragene Firma sei.
Anhänger dieser Thesen glauben nicht mehr an die Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Staatsorganen. Den Geburtstag des Grundgesetztes nutzen wir als deshalb als Gelegenheit, um mit drei populären Thesem rund um das Grundgesetz aufzuräumen.
1. These: Das Grundgesetz ist keine Verfassung, weil es nicht diesen Titel trägt.
Als das Grundgesetz geschaffen wurde, wurde der Begriff „Verfassung“ bewusst vermieden. Denn das Grundgesetz war in der Form, in der es 1949 verabschiedet wurde, als Provisorium gedacht. Deutschland war damals ein geteiltes Land und sollte es bis zum 3. Oktober 1990 auch bleiben. Das am 23. Mai 1949 verkündete Grundgesetz besaß faktisch nur für „West-Deutschland“, also die damalige Bundesrepublik Deutschland Geltung. Die DDR gab sich am 30. Mai 1949 eine eigene Verfassung.
Der Wunsch nach der Wiedervereinigung fand sich in der Präambel des damaligen Grundgesetzes, also der Fassung von vor 1989, wieder. Dort war zu lesen: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Außerdem stand darin, dass das Grundgesetz geschaffen wurde „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben.“
Im Zuge der Wiedervereinigung wurde das Grundgesetz dann zur Verfassung des gesamten Deutschland erklärt. So endet die aktuelle Präambel auch mit dem Satz: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“ Die Bemerkung der „Übergangszeit“ verschwand ebenfalls.
Dass der Begriff „Verfassung“ nicht zum Einsatz kommt, hat übrigens keinerlei Einfluss auf die Legitimität des Grundgesetzes. Auch in anderen Staaten, etwa in den Niederlanden oder in Finnland, heißt die gültige Verfassung so.
2. These: Das Grundgesetz ist keine Verfassung, weil es nicht vom Volk gewählt wurde.
Häufig wird von Skeptikern das Argument vorgebracht, dass das Grundgesetz schon allein deswegen keine Rechtmäßigkeit als Verfassung besäße, weil es nicht vom Volk gewählt, beziehungsweise angenommen wurde.
Diese These beruht auf einer völligen Fehlauffassung: Nirgends wird eine Verfassung als etwas beschrieben, was per Volksentscheid angenommen werden muss, um gültig zu sein. Würde diese Regel gelten, hätte Deutschland noch nie eine gültige Verfassung besessen. Denn weder die Reichsverfassung von 1871, noch die Weimarer Verfassung von 1919 wurden vom Volk angenommen, beziehungsweise in einer Art Volksabstimmung ratifiziert.
Darüber hinaus wurde das Grundgesetz sehr wohl allen Länderparlamenten zur Entscheidung vorgelegt, welche sich wiederum aus vom Volk gewählten Abgeordneten zusammensetzten. Bayern stimmte als einziges Bundesland dem Grundgesetz damals nicht zu. Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichten, trat es auch in Bayern in Kraft.
3. These: Das Grundgesetz sagt selbst, dass es keine Verfassung ist, sondern nur eine Übergangslösung.
Ursprung dieser, unter Zweiflern hochpopulären, Theorie ist der Artikel 146 des Grundgesetzes. Er lautet in seiner derzeit gültigen Fassung:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Diesen Wortlaut interpretieren Skeptiker gerne dementsprechend als Eingeständnis, dass es sich hier lediglich um eine Art Übergangslösung handle. Und eine legitime Verfassung erst noch verabschiedet werden müsse.
Doch diese Aussage ist im Artikel selbst so nicht zu finden. Artikel 146 gibt keine Handlungsempfehlung vor. Er besagt nicht, dass das Grundgesetz durch eine vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst werden soll oder muss. Es besagt nur, dass das Grundgesetz durch eine vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst werden kann.
Anders ausgedrückt besagt Artikel 146 also lediglich: „Sobald Gesetz B in Kraft tritt, verliert Gesetz A seine Gültigkeit.“ Damit wird aber in keiner Weise impliziert, dass Gesetz A bis zu diesem Zeitpunkt keine Legitimität besitzt.
Zusammenfassend kann also nur noch einmal wiederholt werden: Das Grundgesetz ist die gültige, vollkommen rechtmäßige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.08.2023
- Autor
- psu